Das Mittagessen ist am Dienstag und Donnerstag verpflichtend.
Wenn sich Ihr Kind auch für den Mittwoch anmeldet, dann muss es auch an dem Tag am Mittagessen teilnehmen.
Es kostet 3,70 € pro Mahlzeit.
Die Kosten dafür werden über eine Einzugsermächtigung von der Stadtverwaltung abgerechnet. Eine Rechnung geht Ihnen zu.
Wenn Sie leistungsberechtigt nach SGB II, IX oder dem Asylbewerberleistungsgesetz sind, können Sie die Rechnungen in der Stadtverwaltung beim Sozialamt einreichen, wenn Sie Wohngeld oder einen Kinderzuschlag bekommen, könnten Sie Zuschüsse zum Essen beantragen.
Wenn Ihr Kind erkrankt, müssen Sie am Tag zuvor bis 12:00 Uhr ihr Kind über
essen.abmeldung@vorbrueck.de
für die gesamte Zeit der Erkrankung abmelden. Abmeldungen am gleichen Tag können leider nicht berücksichtigt werden.
Eine Rücksichtnahme auf Allergien und Ernährungsweisen (Vegetarier) ist möglich.